ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
GELTUNGSBEREICH, ALLGEMEINES
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) gelten für alle Betriebe der Dalsass AG, Via Gunels 15, 7512 Champfèr-St.Moritz, Schweiz (eingetragen im Handelsregister des Kantons Graubünden unter der Nummer CHE-403.158.326) namentlich das Restaurant Talvo.
Um die AGB für unsere Gäste so verständlich wie möglich zu gestalten, verwenden wir durchgehend die Bezeichnung «Restaurant Talvo» anstelle von «Dalsass AG».
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Reservationen im Restaurant Talvo sowie sämtliche damit verbundenen Leistungen und Lieferungen, einschliesslich allfälliger Vorleistungen zugunsten der Gäste. Sie bilden die Grundlage sämtlicher Angebote des Restaurants Talvo und sind integrierter Bestandteil jedes Vertrags. Abweichungen oder Änderungen dieser AGB bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien.
Sämtliche in diesen Bedingungen verwendeten Personenbezeichnungen in männlicher Form gelten gleichermassen für weibliche und andere Geschlechter.
VERTRAGSPARTNER
Vertragspartner ist die Dalsass AG, rechtsgeschäftlich vertreten durch Kevin Fernandez Ayala und Lisa Carlevero und der Auftraggeber/Kunde (nachfolgend «Gast» genannt).
ENTSTEHUNG DES VERTRAGSVERHÄLTNISSES
Das Vertragsverhältnis entsteht durch die wechselseitige Reservierungskorrespondenz oder durch die Reservierungsbestätigung an den Gast. Änderungen oder Stornierungen sind ausschliesslich im Rahmen dieser AGB möglich.
Das Restaurant Talvo ist berechtigt, eine Reservation ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
Handelt ein Dritter im Namen des Gastes, so haften der Gast und der Dritte dem Restaurant gegenüber als Gesamtschuldner für sämtliche Verpflichtungen, die aus oder im Zusammenhang mit der betreffenden Reservierung entstehen.
PREISE
Preise für Dienstleistungen im Restaurant sind ausschliesslich in Schweizer Franken (CHF) und inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer nach Schweizer Recht angegeben.
Das Restaurant Talvo ist berechtigt, die Preise anzupassen, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl oder Art der reservierten Tische, der vereinbarten Leistungen wünscht und das Restaurant Talvo diesen Änderungen schriftlich zustimmt.
ZAHLUNGEN
Als Zahlungsmöglichkeiten stehen zur Verfügung: Bargeld, Maestro-Karte sowie Kreditkarten von American Express, MasterCard und VISA. Das Restaurant Talvo behält sich vor, ohne Begründung die Verwendung eines Zahlungsmittels auszuschliessen oder vorauszusetzen. Allfällige Gebühren, welche durch die Wahl eines Zahlungsmittels anfallen, sind durch den Kunden zu bezahlen.
Rechnungen des Restaurants Talvo ohne ausgewiesenes Fälligkeitsdatum sind binnen 30 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
Schriftliche Reklamationen werden innert 10 Tagen entgegengenommen. Danach gilt die Rechnung als genehmigt.
LEISTUNGEN
Das Restaurant Talvo verpflichtet sich, die vom Gast reservierten Tische bereitzustellen und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Der Tisch steht dem Gast ausschliesslich für den vereinbarten Zeitraum zur Verfügung.
Eine Nutzung der reservierten Tische oder Leistungen durch andere als die in der Reservierung genannten Personen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Restaurants Talvo. Diese Zustimmung kann ohne Angabe von Gründen verweigert werden; die Zahlungsverpflichtungen des Gastes bleiben davon unberührt.
Der Gast ist verpflichtet, das vereinbarte Entgelt für die Tischbereitstellung sowie für alle in Anspruch genommenen weiteren Leistungen zu bezahlen. Dies gilt auch für Leistungen und Auslagen gegenüber Dritten.
VORAUSZAHLUNG, GARANTIE, RECHNUNGSSTELLUNG
Das Restaurant Talvo ist berechtigt, jederzeit eine Anzahlung von bis zu 100 % des Preises der vereinbarten Leistungen (inkl. Mehrwertsteuer) zu verlangen. Die Zahlung kann per Banküberweisung oder Kreditkarte erfolgen. Der geleistete Betrag wird in voller Höhe, jedoch zinslos, mit der Endrechnung verrechnet.
Die Anzahlung kann vom Restaurant Talvo auch zur Deckung einer Stornierungsgebühr (vgl. nachfolgende Bestimmungen) verwendet werden.
Die Anzahlung ist spätestens mit der letzten schriftlichen Reservierungsbestätigung fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Etwaige Überweisungskosten trägt der Gast.
Übersteigt die Anzahlung den Rechnungsbetrag, wird die Differenz ausschliesslich auf das für die Vorauszahlung verwendete Konto zurückerstattet. Eine Barauszahlung oder Rücküberweisung auf ein anderes Konto ist ausgeschlossen.
Zur Garantie einer Reservation verlangt das Restaurant Talvo die Angabe einer Kreditkarte. Diese wird nicht belastet, sondern ausschliesslich als Sicherheit hinterlegt. Für das Reservationssystem arbeitet das Restaurant Talvo mit der Firma LunchGate zusammen.
Das Restaurant Talvo behält sich vor, die Reservierung abzusagen und vom Vertrag zurückzutreten, sofern die Anzahlung nicht termingerecht geleistet wird und/oder keine Kreditkarte hinterlegt wird. Es wird hierfür auf die Ausführungen unter «Rücktritt vom Vertrag» hingewiesen.
Der reservierende Gast haftet für sämtliche unter seinem Namen teilnehmenden Personen mit offenen Rechnungen.
Gerät der Gast in Zahlungsverzug, ist das Restaurant Talvo berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (derzeit 5 %) zu verlangen.
Eine Verrechnung von Gegenforderungen des Gastes mit Forderungen des Restaurants Talvo ist ausgeschlossen.
MITBRINGEN VON SPEISEN UND GETRÄNKEN
Das Mitbringen von Speisen und Getränken durch den Gast ist grundsätzlich nicht gestattet.
Ausnahmen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Restaurants Talvo. In solchen Fällen kann ein Kostenbeitrag zur Deckung des Aufwands erhoben werden.
STORNIERUNG
Eine kostenfreie Stornierung ist bis spätestens 12:00 Uhr des Vortages möglich. Erfolgt die Annullierung danach oder erscheint der Gast nicht (No-Show), werden Stornierungsgebühren verrechnet. Die Stornierungsgebühren betragen CHF 200.00 pro Person.
PRIVATE VERANSTALTUNGEN IM RESTAURANT
Das Aufstellen sowie das An- oder Einbringen von Gegenständen, Anlagen oder Dekorationsmaterial im Zusammenhang mit Veranstaltungen innerhalb der Räumlichkeiten oder auf dem Gelände des Restaurants bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Restaurants Talvo.
Der Gast gewährleistet, dass sämtliche eingebrachten Gegenstände und Anlagen den geltenden Sicherheits- und Polizeivorschriften, insbesondere den feuerpolizeilichen Bestimmungen, entsprechen und ohne Schäden wieder entfernt werden können.
Sendungen für Veranstaltungen sind dem Restaurant Talvo rechtzeitig und vorab schriftlich mitzuteilen. Sendungen ohne Absender oder mit unbekanntem Empfänger können zurückgewiesen werden; eine Haftung wird in diesem Zusammenhang ausgeschlossen.
Bei exklusiver Reservierung des Restaurants oder einzelner Etagen kann das Restaurant Talvo eine Mindestkonsumation festlegen. Wird diese überschritten, wird die Differenz vor Ort verrechnet. Die Mindestkonsumation kann ausschliesslich durch Konsumation von Getränke und Speisen am Veranstaltungstag im Restaurant erreicht werden. Zusatzkosten wie Dekoration, Blumen, Musik oder besondere Wünsche sind nicht inbegriffen.
Eine kostenfreie Stornierung ist bis spätestens einen Monat vor dem Anlass möglich. Bei späterer Stornierung werden 50 % der vereinbarten Mindestkonsumation in Rechnung gestellt.
RÜCKTRITT VOM VERTRAG
Erfolgt eine vereinbarte Vorauszahlung oder andere Zahlungssicherstellung nicht, auch nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist, ist das Restaurant Talvo berechtigt, sofort vom Vertrag zurückzutreten.
Ebenso kann das Restaurant Talvo den Vertrag sofort kündigen, wenn die Durchführung oder Erfüllung des Vertrags unzumutbar ist, insbesondere in folgenden Fällen:
Höhere Gewalt oder andere nicht zu vertretende Umstände machen die Erfüllung unmöglich;
Die Reservierung erfolgte unter falschen oder irreführenden Angaben wesentlicher Tatsachen (z. B. bezüglich Person des Gastes oder Zweck der Reservierung);
Es besteht begründeter Anlass anzunehmen, dass die Nutzung der Leistungen den reibungslosen Betrieb, die Sicherheit oder das Ansehen anderer Gäste oder des Restaurants Talvo gefährden könnte.
andere wichtige Gründe machen die Durchführung für das Restaurant Talvo unzumutbar.
In diesen Fällen besteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz oder Entschädigung. Bereits geleistete Anzahlungen oder Sicherstellungen werden nach den Bestimmungen zu Leistungen, Preisen und Rücktritt verrechnet.
HAFTUNG DES RESTAURANTS TALVO/ HAFTUNG DES GASTES
Das Restaurant Talvo haftet grundsätzlich nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte direkte bzw. unmittelbare Schäden, die als direkte Folge einer erheblichen Pflichtverletzung entstanden sind. Die Haftung ist auf den Wert der gebuchten oder tatsächlich bezahlten Leistungen (ohne Mehrwertsteuer und Barbezüge) begrenzt. Die Haftung für indirekte bzw. mittelbare Schäden wird vollumfänglich wegbedungen.
Störungen oder Mängel sind dem Restaurant Talvo unverzüglich mitzuteilen. Der Gast ist verpflichtet, alles Zumutbare zu tun, um den Schaden gering zu halten.
Für eingebrachte Gegenstände haftet das Restaurant Talvo nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für an der Garderobe deponierte Kleider wird vollumfänglich wegbedungen. Soweit gesetzliche Ansprüche gegenüber Dritten bestehen, haftet das Restaurant Talvo nur bei grobem Verschulden dieser Dritten; bei Vorsatz durch Dritte entfällt die Haftung. Die Haftung für Dritt- oder Reflexschäden ist auf die Deckung der Haftpflichtversicherung des Restaurants Talvo begrenzt.
Das Restaurant Talvo haftet nicht für Schäden durch höhere Gewalt. Haftungsansprüche verfallen, wenn der Gast Verlust, Zerstörung oder Beschädigung nicht unverzüglich schriftlich meldet. Für abgestellte oder rangierte Fahrzeuge sowie deren Inhalte übernimmt das Restaurant Talvo keine Haftung, ausser bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Schadensersatz für leichte und mittlere Fahrlässigkeit oder Dritt- bzw. Reflexschäden ist ausgeschlossen.
Mündliche Zusagen oder Anpassungen sind nicht verbindlich und können nicht gegen das Restaurant Talvo geltend gemacht werden.
SCHLUSSBESTIMMUNGEN, GERICHTSTAND, ANWENDBARES RECHT UND ZUSTELLUNGSADRESSE
Einseitige Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB durch den Gast sind auch in schriftlicher Form unwirksam.
Erfüllungs- und Zahlungsort ist das Restaurant Talvo.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. In diesem Fall verpflichten sich die Parteien, die unwirksame Bestimmung durch eine zulässige, wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.
Das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast und dem Restaurant Talvo unterliegt ausschliesslich dem Schweizer materiellen Recht, unter Ausschluss allfälliger Kollisionsnormen sowie aller gegebenenfalls anwendbaren internationalen Abkommen, insbesondere des Wiener Kaufrechts (CISG).
Als ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Forderungen aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB wird Region Maloja vereinbart.
DATENSCHUTZ
Das Restaurant Talvo verpflichtet sich, die jeweils anwendbare Datenschutzgesetzgebung bei der Handhabung und Bearbeitung sämtlicher Gästedaten sowie der Gäste-Nutzungsdaten zu beachten. Gästedaten werden lediglich zur Maximierung der Betriebssicherheit oder im Interesse von Verkaufsförderung, Produktdesign, Verbrechensverhütung, Erhebung wirtschaftlicher Eckdaten und Statistiken sowie der Rechnungsstellung verwendet.